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Zuweisung

Die Zuweisungen zum ambulanten, arbeitsorientierten Programm erfolgen durch Haus- und Fachärzte, oder durch Versicherungen und ihr Case Management.

Damit eine optimale Planung erfolgen kann, müssen die beteiligten Kostenträger eine Kostengutsprache zumindest bis und mit der Ausarbeitung des detaillierten Untersuchungsberichtes (medizinisch-funktionell) genehmigen. Dies beinhaltet Aktenstudium, Befund und Analyse der aktuellen Situation/Beschwerden, Ausarbeitung eines Therapieprogrammes inklusive Kostenvoranschlag und Dauer der Intervention.

Für Fragen im Zusammenhang mit Zuweisungen zu BACK TO WORK steht Ihnen
Jürg Baumgartner gerne zur Verfügung (Telefon 071 411 69 39, E-Mail jb@part-amriswil.ch)