Tarifliches

Falls eine Behandlung ärztlich verordnet ist, werden die Kosten dafür vom zuständigen Leistungsträger übernommen (Krankenkasse, Unfallversicherung, Invalidenversicherung, Militärversicherung). Der Schweizerische Physiotherapieverband physioswiss hat mit allen Versicherern gültige Tarifverträge nach denen wir abrechnen.
 
In der Regel stellen wir die Rechnung für Ihre Behandlung direkt an die zuständige Versicherung. Bitte teilen Sie uns bei Beginn der Behandlung mit, welche Versicherung für die Behandlungskosten aufkommt. Speziell bei Unfällen benötigen wir eine Kopie der Unfallmeldung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Gerne informieren wir Sie bei Behandlungsbeginn über die anfallenden Kosten Ihrer Behandlung.